Gebühren

Der Versand von Unterweisungsfragen ist im 1. Kalenderjahr kostenlos. Sie können im 1. Kalenderjahr der Nutzung beliebig viele Unterweisungen durchführen. Ab dem 2. Kalenderjahr entstehen Gebühren. Beispiel: Sie haben 100 Mitarbeiter. Sie unterweisen im ersten Kalenderjahr der Nutzung aber nur 80 Mitarbeiter und benötigen dadurch 80 Unterweisungslizenzen. Diese sind gebührenfrei. Jetzt wollen Sie im nächsten Kalenderjahr alle 100 Mitarbeiter unterweisen, dann sind diese 100 Unterweisungslizenzen alle gebührenpflichtig. Die im 1. Jahr nicht benötigten 20 Unterweisungslizenzen werden im Gegensatz zu den folgenden Jahren nicht ins nächste Jahr übertragen. Die Gebühren betragen pro Unterweisungs-Lizenz 5.- Euro von 1 bis 20 Lizenzen, 4.- Euro von 21 bis 50 Lizenzen, 3.- Euro von 51 bis 100 Lizenzen, 2.- Euro von 101 bis 500 Lizenzen und 1 Euro ab 501 Lizenzen. Mitglieder der BDF-Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GmbH & Co. KG erhalten zusätzlich einen Rabatt von 20%. Besonders günstig ist es dann, wenn Sie mehr Lizenzen kaufen als aktuell nötig. Haben Sie z.B. ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern, kaufen aber anstelle 100 Lizenzen 501 Lizenzen (ausreichend für 5 Jahre), dann bezahlen Sie für diese 501 Lizenzen nur 501 Euro. Wenn Sie Mitglied der BDF GmbH & Co. KG sind, so gehen hiervon noch 20% ab. Damit würden Sie für 501 Lizenzen nur 400,80 Euro bezahlen. Wenn Sie nun in jedem Jahr 100 Lizenzen für Ihre 100 Mitarbeiter benötigen, so kostet dann jeder Unterweisungsvorgang nur 80 Cent. In einem Jahr nicht benötigte Lizenzen werden (ausgenommen die vom 1. Kalenderjahr) immer ins nächste Kalenderjahr übertragen. Sie bekommen für verbrauchte Lizenzen immer sofort eine Rechnung an Ihre E-Mail-Adresse mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Ein Vertrag wird nicht abgeschlossen. Sie können jederzeit Unterweisungen durchführen und können jederzeit nach einem anderen Verfahren unterweisen.

 

Sie bekommen für verbrauchte Lizenzen immer sofort eine Rechnung an Ihre E-Mail-Adresse mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Ein Vertrag wird nicht abgeschlossen. Sie können zu jedem Zeitpunkt Unterweisungen durchführen, Sie können einzelne Mitarbeiter unterweisen und müssen nicht alle Mitarbeiter auf einmal unterweisen. Sie können eine vollständige Unterweisung mit beispielsweise nur 3 Mitarbeitern durchführen. Sie können jederzeit die Arbeit mit diesem Unterweisungsprogramm beenden.