Prinzip und Vorgehensweise dieser Online-Unterweisung

Wann ist die Online-Unterweisung erlaubt?


Die Online -Unterweisung ist grundsätzlich immer erlaubt, wenn die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden:


§ 12 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während
ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die
eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der
Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor
Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und
erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

 

 

Wann ist die Online-Unterweisung nicht erlaubt?


Unterweisungen über die persönliche Schutzausrüstung (PSA) müssen beim ersten Mal unbedingt in Präsenz durchgeführt
werden. Zusätzlich können diese auch online erfolgen. Unterweisungen über Gefahrstoffe müssen immer in Präsenz
durchgeführt werden. Allerdings dürfen sie zusätzlich auch online durchgeführt werden. Erstunterweisungen sollten möglichst
in Präsenz durchgeführt werden. Bei Mitarbeitern, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, empfiehlt es sich jedoch,
die Erstunterweisungen zuerst mit diesem Programm zu machen und erst danach die in Präsenz erforderliche „Erstunterweisung“.
Dies deshalb, weil diese Mitarbeiter dadurch in ihrer Muttersprache unterwiesen und die Gefahren, welche im Unternehmen
vorkommen, dann bei der späteren Präsenz-Unterweisung besser verstehen werden.

 

 

Welche Unterweisungsmaterialien verwendet dieses Programm?


Mittels dieses Programms können die bisher üblichen Unterweisungsmaterialien des Arbeitgebers (Betriebsanweisungen, Dienstanweisungen, Bedienungsanleitungen, Bilder, Unfallvideos, YouTube-Videos etc., Informationen der Berufsgenossenschaft, Informationen des Gewerbeaufsichtsamtes usw.), welche bisher in der Präsenz-Unterweisung verwendet wurden in digitale und überall zugängliche Fragebögen verwandelt werden.


Daneben werden bereits zahlreiche Fragebögen für die Unterweisung in unterschiedlichsten Arbeitsgebieten mitgeliefert. Der Arbeitgeber kann deshalb viele für seine Arbeitsgebiete und die zu seiner Berufsgenossenschaft passenden Fragebögen bereits auswählen und ggf. zusammen mit seinen umgewandelten eigenen Unterweisungsmaterialen an die Mitarbeiter auf digitalem Wege sofort weitergeben.

 

 

Wie erfolgt die Beantwortung der Fragebögen durch die Mitarbeiter?


Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
• Die Fragebögen werden per E-Mail an die Mitarbeiter verschickt.
• Die Fragebögen stehen auf Abruf bereit, sobald der Mitarbeiter auf seinem Laptop sein Mitarbeiter-Passwort eingibt.

• Die Fragebögen stehen auf Abruf bereit, sobald der Mitarbeiter auf dem Computer des Arbeitgebers sein Mitarbeiter-Passwort eingibt.

• Die Fragebögen werden über den Computer des Unternehmens an einem Bildschirm (od. Beamer) dargestellt und mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder mit dem Vertreter des Arbeitgebers zusammen mit den Mitarbeitern bearbeitet.